Der Verein freihaven wurde am 11.12.2012 in Hamburg gegründet. Ziel und Zweck von freihaven e.V. ist die Verbesserung der psychotherapeutischen, psychiatrischen und psychosozialen Versorgung traumatisierter Flüchtlinge und MigrantInnen.
- Professionelle Hilfen wie muttersprachliche und/oder dolmetschervermittelte Psychotherapien sind aufgrund von Einschränkungen (§§ 4 und 6 AsylbLG) im Asylbewerberleistungsgesetz von 1993 (zuletzt geändert Juli 2017) nicht oder nur unzureichend finanziert.
- In Hamburg werden psychotherapeutische Hilfen durch das Sozialamt bzw. durch die für AsylbewerberInnen beauftragte Krankenkasse AOK Bremen/Bremerhaven finanziert. Neu eingereiste AsylbewerberInnen werden bei dieser AOK angemeldet, es kann aber mehrere Wochen dauern, bis ein Versicherungsschutz vorliegt. Während dieser Zeit werden Kosten nur übernommen, wenn das Sozialamt den dringenden Behandlungsbedarf bestätigt. Wenn ein Therapieantrag bei der AOK Bremen/Bremerhaven gestellt wird, wird dieser erst beim ärztlichen Dienst der Krankenkasse (MDK) oder bei einem Gutachter und anschließend nochmal beim Sozialamt geprüft. Oft ist aber eine direkte Krisenintervention notwendig; sie ist keine Kassenleistung. Darüber hinaus ist es oft wichtig, dass eine psychische Erkrankung z.B. in einem Asylverfahren auch zeitnah dokumentiert wird.
- In den ersten 15 Monaten des Aufenthalts ist eine Kostenübernahme für Dolmetscherleistungen im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vorgesehen. Danach hat die Bewilligung beispielsweise einer Psychotherapie zwar bessere Chancen, weil die Einschränkungen des AsylbLG nicht mehr gelten, gleichzeitig fällt die Möglichkeit der seltenen Kostenübernahme von Dolmetscherhonoraren durch die Sozialämter weg, weil diese Leistung auch im Katalog der Regelversorgung gesetzlicher Krankenkassen nicht vorgesehen ist. Dolmetscherkosten werden in der Regel von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, weil sie dazu nicht gesetzlich verpflichtet sind. Den merkwürdigen widersprüchlichen Sachstand (WD 9 – 3000 – 021/17) zum Anspruch und zur real fehlenden Kostenübernahme erarbeitete der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages.
- Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) thematisiert diesen Mißstand nachdrücklich in einer Stellungnahme (14.07.2016) und aktuell (30.01.2018) fordert sie eine zukünftige Bundesregierung auf, Dolmetscher und Sprachmittler in psychotherapeutischen und ärztlichen Gesprächen zu finanzieren. Die BPtK widmete sich dem Problem in einer ausführlichen Stellungnahme zum Entwurf für ein neues Integrationsgesetz (BT-Drucksache 18/8615) (01.07.2016).
- 2015 gab es einen Beschluss der 88. Gesundheitsministerkonferenz TOP: 8.4 Finanzierung von Dolmetscherleistungen aus Bundesmitteln. Das wurde inzwischen umgesetzt: Im Hamburger Sprachmittlerpool für die ambulante psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung können DolmetscherInnen incl. Kostenübernahme beantragt werden. Das ist eine große Hilfe.
- Nach wie vor werden aber oftmals die Therapie-Kosten aus verschiedensten Gründen weder vom Sozialamt, noch von einer Krankenkasse übernommen. Hier springen wir finanziell ein.
Unsere Aktivitäten
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
- Wir sammeln natürlich SPENDEN!
- Wir organisieren Fortbildungen, Seminare und Tagungen für alle Berufsgruppen, die mit traumatisierten Flüchtlingen arbeiten. Wir initiieren und fördern entsprechende Forschungsprojekte.
- Wir fördern und führen Maßnahmen durch, die das Verständnis wecken sollen für Flüchtlinge, politisch Verfolgte, Migrantinnen und Migranten, die des psychotherapeutischen Beistandes bedürfen. Wir wollen helfen, ihre Situation zu erleichtern.
- Freihaven fühlt sich den Initiatorinnen und Initiatoren von Haveno – Psychotherapie und Interkulturelle Kommunikation – verbunden und unterstützt auch deren Arbeit.